9. Datensicherung
9.1 Nachfolgende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern ein Fall der Ziff. 5.2 oder 5.3 vorliegt oder sofern DS Media Design den Auftraggeber nicht ordnungsgemäß in die Datensicherung eingewiesen hat.
9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich vor Datenverlusten durch Datensicherung selbst angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Auftraggeber verpflichtet, insbesondere vor Neuinstallationen oder Veränderungen der installierten Software, durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
9.3 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haften DS Media Design und ihre Erfüllungsgehilfen nicht, soweit der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und verlorene Daten deshalb nicht mit vertretbaren Aufwand wiederhergestellt werden können.




