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6. Eigentumsvorbehalt, Übergang von Rechten

6.1 Sämtliche Gegenstände die DS Media Design im Rahmen der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung an den Auftragge­ber übergibt, bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher DS Media Design gegen den Auftraggeber zustehender Ansprüche aus der Geschäfts­verbindung im Eigentum von DS Media Design.

Nutzungsrechte und sonstige Rechte an von DS Media Design erbrachten Leistungen gehen erst mit Erfüllung sämtlicher DS Media Design gegen den Auftraggeber zustehender Ansprüche aus der Geschäftsverbindung auf diesen über.

6.2 DS Media Design hat das Recht, bei einem vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Leistung herauszuverlangen, anderweitig zu veräußern oder darüber zu verfügen, solange der Auftraggeber nicht sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung vollständig bezahlt hat.

6.3 Bei nicht nur geringfügigen Pflichtverletzungen des kaufmännisch tätigen Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist DS Media Design auch ohne vorherige Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der erbrachten Leistung zu verlangen ohne vom Vertrag zurückzutreten; der kaufmännisch tätige Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Im bloßen Herausgabeverlangen der Leistung liegt keine Rücktrittserklärung durch DS Media Design, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

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