2. Zahlung, Fälligkeit, Verzug
2.1 Sämtliche Ansprüche von DS Media Design sind sofort fällig und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Sofern der Auftraggeber den Anspruch nicht innerhalb dieser Frist begleicht, kommt er in Verzug ohne dass es einer Mahnung bedarf. Für Webhosting-Verträge gilt Ziff. 7.8. Der Auftraggeber ermächtigt DS Media Design die Zahlungen zu Lasten eines vom ihm zu benennenden Kontos einzuziehen. DS Media Design ist berechtigt angemessene Abschlagszahlungen und Vorschüsse zu verlangen.
2.2 Gerät der unternehmerisch tätige Auftraggeber mit der Zahlung von Entgeltforderungen in Verzug, ist DS Media Design berechtigt als Mindestschaden Verzugszinsen in Höhe von jährlich 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Für Verbraucher als Auftraggeber gilt der gesetzliche Verzugszinssatz von jährlich 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
2.3 Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen.




