10. Internetdomains
10.1 Soweit Gegenstand der Leistungen von DS Media Design auch die Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains ist, wird DS Media Design gegenüber dem DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler und nicht als Vertreter des Auftraggebers tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Auftraggeber berechtigt oder verpflichtet.
10.2 DS Media Design hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Sie übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder Dauerbestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Auftraggebers vergebenen Subdomains.
10.3 Sollte der Auftraggeber von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internet-Domain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er DS Media Design hiervon unverzüglich unterrichten. DS Media Design ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Auftraggebers auf die Internet-Domain zu verzichten, falls der Auftraggeber nicht unverzüglich nach einer entsprechenden Aufforderung Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe stellt. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain beruhen, stellt der Auftraggeber DS Media Design hiermit frei.




